Übersicht
was ist möglich | was geht auf keinen Fall | Basis-Checkliste | Datenblätter | Termine
was ist möglich ?
Der Gesetzgeber sieht in Deutschland mehrere Möglichkeiten zur Abnahme eines Fahrzeug sowie nachträglich verbauter Teile vor:
Eintragung nach §19.3/19.4
Darunter versteht man sog. Standardeintragungen, d.h. es existiert ein vollständiges und gültiges Teilegutachten. Dabei ist jedoch zu beachten, daß diese Gutachten meist auf Basis eines ansonsten komplett serienmäßigen Fahrzeugs erstellt wurden. Sobald weitere Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, ist eine normale Eintragung meist nicht mehr möglich.
Eintragung nach §19.2 in Verbindung mit §21
Der Paragraph 19.2 beschreibt das Erlöschen der Betriebserlaubnis durch die Verwendung nicht geprüfter und durch ein Teilegutachten, eine EG-BE oder ABE zugelassener Teile (Fahrzeugveränderung).
Deshalb kommt dazu der Paragraph 21, der landläufig auch als "Einzelabnahme" bezeichnet wird und die Überprüfung und Eintragung solcher nicht geprüften Teile ermöglicht.
Zu beachten ist dabei, daß auch Teile mit einem Teilegutachten, EG-BE oder ABE nach §21 abgenommen werden, sobald weitere diese Eintragung beeinflussende Veränderungen gemacht wurden, z.B. Räder mit ABE/Teilegutachten in Verbindung mit einem Fahrwerk.
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis
Mit diesem Gutachten, auch bekannt als sog. "Vollabnahme", ist die Zulassung eines bisher noch nicht in Verkehr gebrachten Fahrzeugs möglich. Dies betrifft besonders Importfahrzeuge aus dem europäischen und nicht-europäischen Ausland, die weder eine ECE-Zulassung noch eine Fahrzeug-ABE besitzen.
Auf Basis einer EG-/ECE-Bestätigung, die dem Fahrzeug die Übereinstimmung mit den Richtlinien der EU und den Regelungen der ECE bescheinigt, wird im Prinzip eine HU und AU durchgeführt mit besonderer Prüfung der StVZO-Konformität. Gegebenenfalls notwendige Ausnahmeregelungen werden festgestellt und vermerkt, sodass diese dann bei einer Zulassungsbehörde beantragt werden können.
wer es noch genauer wissen will, der sei auf die Seiten des Bundesministeriums der Justiz verwiesen !
Übersicht der Möglichkeiten:
- TÜV (HU) / AU (früher ASU)
- Abnahmen nach §19.2, §19.3, §19.4 und §21
- Zulassung von Importfahrzeugen z.B. aus USA, England (GB), Japan, usw.
- Motorumbauten z.B. VR6 in Golf 2 usw.
- Eigenbau Auspuffanlagen mit Geräuschmessung
- Leistungssteigerungen durch Turbo, Kompressor, usw. inkl. Abgasgutachten
Wichtig ist dabei, daß alle Umbauten den gesetzlichen Bestimmungen (Verkehrssicherheit, Umweltvorschriften, etc.) entsprechen müssen.
Eine Verschlechterung der Abgasnorm ist definitiv NICHT möglich !
was geht auf keinen Fall ?
grundsätzlich muss jedes bei uns zur Vorführung angemeldete Fahrzeug sauber, voll fahrbereit und in einem technisch absolut mängelfreien Zustand sein.
nicht möglich sind Abnahmen bzw. Eintragungen von:
- getönten Scheiben vor der B-Säule (Front- und vordere Seitenscheiben)
- Xenonnachrüstung in nicht dafür zugelassene Scheinwerfer*
- Felgen ohne Festigkeitsnachweis (eingestanzte Traglasten sind irrelevant)
- Aluheckspoiler ohne Teilegutachten
- kleine Kennzeichen
- Auspuffanlagen und -teilen, die das zulässige dB-Limit überschreiten
- Leistungssteigerungen, die die Abgasnorm verschlechtern
sowie weiterer An- und Umbauten, die nicht im Einklang mit der STVZO stehen.
Basis-Checkliste
um unnötige Kosten zu vermeiden stellen Sie bitte vor Terminvereinbarung sicher, daß sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Grundlage ist hier das Prüfverfahren der bekannten Hauptuntersuchung.
Folgende Fragen sollten Sie auf jedenfall positiv beantworten:
- funktionieren alle Lampen
- ist die Lichtstärke aller Lampen gleich
- sind Leuchtengehäuse beschädigt
- funktionieren alle Kontrolllampen im Armaturenbereich
- Felgen ohne Schäden oder Verformungen
- Reifen nicht beschädigt (keine Einschnitte, Beulen, Risse)
- Mindesprofil von 1.6mm vorhanden
- keine Durchrostungen der Karosserie (speziell tragende Teile)
- alle Flüssigkeitsstände zwischen Min und Max
- Scheibenwaschflüssigkeit vorhanden
- sind Motor und Getriebe dicht (nicht verölt)
- funktioniert die Lenkung geräuschlos
- kein oder nur geringes Lenkspiel
- rastet die Handbremse sicher ein
- Handbremshebel schon vor dem oberen Anschlag fest
- spricht die Fußbremse früh und kräftig an
- bleibt der Wagen bei starkem Bremsen in der Spur
- Pedalbeläge vorhanden und rutschfest
- Batterie fest verankert
- keine scharfkantigen Teile am Fahrzeug
- keine Steinschläge oder Sprünge in der Frontscheibe
- funktioniert die Hupe
- Scheibenwischergummis in Ordnung
- Spiegel vorhanden und optisch einwandfrei
- Warndreieck und Verbandskasten (Ablaufdatum) vorhanden
- Fahrzeug-Identnummer im Rahmen eingeschlagen (Importfahrzeug)
- stimmen Typenschild, Fahrgestellnummer und Papiere überein
- Abdeckung des Batterie Pluspol vorhanden
- Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers
erweiterte Checkliste für Importfahrzeuge:
- Scheinwerfer vorn haben KEIN gelbes Standlicht (muß weiß sein)
- Blinker hinten sind gelb (nicht rot)
- Kennzeichenbeleuchtung muß vorhanden sein / nachgerüstet werden
- Nebelschlußleuchte vorhanden (darf nur mit Fern- und Abblendlicht funktionieren und sich nicht selbst wieder einschalten wenn Licht aus und wieder angeschaltet wird, es muß ein Drucktaster und ein Stromstoßrelais verwendet werden)
- es ist eine gelbe Kontrollleuchte am Amaturenbrett für die NSL verbaut
- die NSL ist paarweise symmetrisch, einzeln mittig oder links verbaut
- der Tacho besitzt eine km/h Skala, die mindestens die VMAX darstellen kann
- am Fahrzeugheck sind rote Reflektoren mit E-Prüfzeichen verbaut
- XENON nur in Verbindung mit autom. LWR und SWRA
- alle Lampen(gehäuse) besitzen ein E-Prüfzeichen oder eine Ausnahmegenehmigung gemäß ECE-Datenblatt
wenn Sie alle Fragen mit "JA" beantworten konnten steht einer Vorführung zur TÜV-Abnahme, Eintragung oder Begutachtung grundsätzlich nichts im Wege.
Folgende Papiere sollten Sie unbedingt im Original und fotokopiert mitbringen:
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung
- AU-Prüfbericht (bei Importbegutachtung nicht älter als 3 Tage)
- alle vorhandenen Gutachten, ABE, EG-BE, usw.
- bei Importfahrzeugen: ausländischer Fahrzeugbrief (z.B. US-Title)
- bei Importfahrzeugen: ECE Papiere, wenn nicht über uns bestellt
Datenblätter
Wenn Sie ein Importfahrzeug bei TÜV oder DEKRA zur Abnahme vorführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich ein EG-/ECE-Gutachten, daß die Konformität mit europäischen Richtlinien bestätigt und Angaben über die Abgasnorm, EMV, Bremsanlage und weitere technische Daten macht, die als Arbeitsgrundlage des Sachverständigen dienen.
Diese Datenblätter sind für fast alle Fahrzeuge bei uns erhältlich und können Ihnen auf Wunsch zugesendet werden, falls Sie die Abnahme nicht von Underground Racing durchführen lassen möchten. Grundsätzlich ist es damit möglich, bei jeder TÜV oder DEKRA Station (je nach Bundesland) ein importiertes Fahrzeug abnehmen zu lassen.
Da diese ECE-Papiere auf Ihre individuelle Fahrgestellnummer ausgestellt werden und nur im Original mit Stempel und Unterschrift gültig sind ist eine Wieder- oder Weiterverwendung nicht möglich !
Hier ein kleiner Auszug unserer Fahrzeugdatenbank:
- Corvette C6 / Z06
- Hummer 1 / 2 / 3
- Mustang
- Camaro
- Challenger
- Skyline R32 / R33 / R34 / R35
- Supra
- EVO 1-10
- WRX / STi
- F-150
- RAM
- uvm.
wenn Sie Fragen haben oder ein Datenblatt bestellen möchten freuen wir uns auf Ihre Nachricht !
Termine
Bitte planen Sie grundsätzlich mindestens 1 Woche Vorlaufzeit für Ihren Termin ein. Eintragungen ohne Termin sind NICHT möglich !
Beachten Sie vor Vereinbarung unbedingt alle Hinweise, die wir Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung stellen !
Eintragungen nach §19.3/4 sind innerhalb eines Tages abgeschlossen und Sie können bequem auf Ihr Fahrzeug warten.
Bei Sonderabnahmen nach §19.2/21 kann es je nach Art und Umfang mehrere Tage dauern, da wir das Fahrzeug bei einer Prüfstation vorstellen müssen und ggf. Prüf- und Testfahrten durchgeführt werden müssenn - gern vermitteln wir Ihnen ein Hotel und geben Ihnen Ausflugtipps für die Hansemetropole Hamburg, um die Wartezeit sinnvoll zu nutzen.
Natürlich können Sie uns Ihr Fahrzeug auch ganz bequem anliefern (lassen) und nach erfolgter Abnahme aller Veränderungen bzw. der Importbegutachtung wieder abholen.
Je nach Umfang des Gutachtens behalten wir uns vor Ihnen die Dokumente per Einschreiben innerhalb 1-2 Woche nach dem Termin zuzusenden.
Weitere Details besprechen wir gern persönlich mit Ihnen !